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Weihnachtsgelöd für Beamte
Beamtinnen und Beamte können Sonderzahlungen erhalten. In den letzten Jahren wurden diese Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) erheblich reduziert. Für Bundes- und Landesbeamte gelten unterschiedlich Regelungen.
Mit dem "Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10. September 2003 wurde § 67 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) neu gefasst.
In Kürze werden wir die jeweils aktuell gelteneden Beträge/Sätze in einer Tabelle veröffentlichen.
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