Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Referenz: Aktuelle Meldung für Tarifbeschäftigte

Neuauflage: Mai 2025 >>>hier können Sie den
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Aktuelle Meldung

„Endlich auch in den Ländern: Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen"

 

Aus einer Pressemeldung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung ausgehandelt. Der Tarifvertrag tritt unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung zum TV-L am 1. November 2006 in Kraft, d.h. nur dann, wenn Gewerkschaften und Bundesländer sich wie geplant auf das Inkrafttreten des Tarifvertrags für die Länder TV-L am 1.11.2006 verständigen.

Damit können endlich auch die Angestellten der Länder von einer Vergünstigung profitieren, die für fast alle übrigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten schon seit 2002 besteht: Teile des Gehaltes (bis zu einer Obergrenze von derzeit gut 4.300 Euro im Jahr) können steuer- und bis zu gut 2.500 Euro auch sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Umgewandelt werden können sowohl Sonderzahlungen als auch laufendes Gehalt.

Die Entgeltumwandlung ist für die meisten Beschäftigten ein attraktives Angebot, denn das Nettoeinkommen reduziert sich - je nach individueller Besteuerung - nur um rd. 40 bis 60 Prozent des für die Altersvorsorge aufgewandten Betrages. Die Entgeltumwandlung ist nur im Voraus und nicht im Nachhinein möglich. Wer noch in den Genuss der Förderung für 2006 kommen möchte, sollte sich so schnell wie möglich mit seiner Personalstelle in Verbindung setzen, da die Abrechnungstechnik meist einen mehrwöchigen Vorlauf benötigt.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Bundesvorstand
Pressestelle - Öffentlichkeitsarbeit
09.10.06

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