Urteil zur Beihilfe: Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

 

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Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens, dass die Auslandskur zwingend notwendig ist; Freiheit des Dienstleistungsverkehrs nach EU-Vertrag; Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des sozialen Sicherungssystems als Rechtfertigungsgrund für Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs; Unanwendbarkeit bei beamtenrechtlicher Beihilfe; Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs zwecks finanzieller Sicherung des inländischen Kurwesens.
Leitsatz: Eine beihilferechtliche Vorschrift, welche die Beihilfe bei Heilkuren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von der amtsärztlichen Bestätigung abhängig macht, dass eine Auslandskur zwingend notwendig ist, verstößt gegen Art. 49 Abs. 1 EU-Vertrag über die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs.

BVerwG Urteil des 2. Senats vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 C 35.00 >>>Mehr zur Entscheidung


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