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Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile zur Beihilfe |
Beihilfeanspruch nicht pfändbar
Ein Beihilfeanspruch ist höchstpersönlicher Natur, nicht übertragbar und der Pfändung nicht unterworfen. Es ist nicht zulässig, gegen Beihilfeansprüche aufzurechnen.
BVerwG Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 7.96
Zum ABC der Beihilfe
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