Landesbeamte
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Das Beamtenversorgungsrecht ist eine schwierige Materie. Mehr als zwei Mio. Beamtinnen und Beamte erwerben sich während ihrer aktiven Dienstzeit einen sogenanten Versorgungsanspruch. Grundlagen für die Berechnung des Ruhegehalts sind die ruhegehaltfähigen "Dienstbezüge und Dienstzeit". Im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sind die Details geregelt. Das BeamtVG gilt bundeseinheitlich - sowohl für Beamtinnen und Beamte des Bundes als auch der Länder. Hier erläutern wir die wichtigsten Begriffe rund um die "Beamtenversorgung", beispielsweise
Begriff: Dienstunfähige Beamte
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