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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)
Stand: 01.01.2020
Inhaltsverzeichnis § 1 Zweckbestimmung, Geltungsbereich und Rechtsnatur § 2 Beihilfeberechtigte Personen § 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige § 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen § 5 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen § 6 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen § 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung § 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren § 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit § 12 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen § 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen § 16 Gewährung von Beihilfen beim Tod des Beihilfeberechtigten § 17 a Kostendämpfungspauschalen § 18 Bemessung der Beihilfen in besonderen Fällen § 19 Übergangs- und Schlussvorschriften Anlage 3 Heilbäderverzeichnis (Ausland)
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2020 § 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur § 1a Beihilfeberechtigte Personen § 2 Beihilfefälle § 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen § 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen § 4a Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen § 4b Häusliche Pflege § 4c Kombinationsleistungen § 4d Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson § 4e Teilstationäre Pflege § 4f Kurzzeitpflege § 4g Ambulant betreute Wohngruppen § 4h Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes § 4i Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson § 4j Vollstationäre Pflege § 4k Einrichtungen der Behindertenhilfe § 4l Aufwendungen bei Pflegegrad Fn 1 § 5 Aufwendungen bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen § 5a Aufwendungen bei Suchtbehandlungen § 5b Soziotherapie § 5c Neuropsychologische Therapie § 6 Aufwendungen bei Kuren § 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlichen Leistungen § 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen § 8a Beihilfefähige Aufwendungen der Empfängnisregelung, bei Schwangerschaftsabbruch und bei Sterilisation § 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen § 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland § 11 Beihilfe beim Tode der oder des Beihilfeberechtigten § 12 Bemessung der Beihilfe § 12a Eigenbehalt § 12b Begrenzung der Beihilfen § 13 Verfahren und Datenschutz § 14 Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen § 15 In-Kraft-Treten Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3a - Abschnitt 1 - Abschnitt 2 - Abschnitt 3 - Abschnitt 4 - Palliativversorgung Anlage 3b Anlage 4 Anlage 5 - Abschnitt 1 - Abschnitt 2 Anlage 6a Anlage 6b |
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